Wie funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner?
Brutto = Netto × (1 + Satz). Wähle oben dein Land, dann ist der landesübliche Satz schon gesetzt.
Hintergrund & Details
Das Ergebnis richtig lesen
Der Rechner zeigt dir zwei Zahlen: den Bruttobetrag (was der Kunde zahlt) und den MwSt-Betrag (was du ans Finanzamt abführst). Das Netto bleibt bei dir als tatsächlicher Umsatz. Wer Angebote schreibt, denkt in Netto; wer Endkunden-Preise auszeichnet, denkt in Brutto. Verwechselst du beides, ist deine Kalkulation schnell um den Steuersatz daneben.
Typische Sätze in Europa
Die Standardsätze liegen meist zwischen 19 und 25 %: Deutschland 19 %, Österreich 20 %, Schweiz 8,1 %, Frankreich 20 %, Italien 22 %. Daneben gibt es fast überall ermässigte Sätze für Lebensmittel, Bücher, Medikamente oder Hotelübernachtungen (in Deutschland 7 %). Der Rechner setzt den Standardsatz vor – ermässigte Sätze trägst du manuell ein.
Häufige Fehler
- Brutto und Netto verwechseln: 19 % auf 100 € sind 19 €, aber in 119 € brutto stecken nur 19 € MwSt – nicht 22,61 €. Aus dem Brutto wird mit ÷ 1,19 herausgerechnet, nicht mit × 0,19.
- Falscher Satz: Mischst du Produkte mit 7 % und 19 %, musst du jede Position einzeln rechnen.
- Runden zu früh: Runde erst das Endergebnis, nicht jeden Zwischenschritt – sonst weichen Centbeträge ab.
Im Kopf überschlagen
Für 19 % gibt es einen praktischen Trick: Ein Fünftel des Nettobetrags (geteilt durch 5) liegt nur knapp über der echten MwSt – 20 % statt 19 %. Für eine schnelle Schätzung reicht das. Genauer geht es über 10 % plus die Hälfte davon plus ein Bruchteil: 100 € → 10 € (10 %) + 9 € (9 %) = 19 €. Wer den Bruttobetrag im Kopf herausrechnen will, merkt sich: Bei 19 % macht die enthaltene Steuer rund 15,97 % des Brutto aus (19 ÷ 119), bei 7 % sind es 6,54 % (7 ÷ 107). Diese Faustwerte sparen den Taschenrechner, wenn du eine Rechnung nur grob prüfen willst.
Praktische Tipps
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du gar keine MwSt aus – dann ist dein Bruttopreis gleich deinem Nettopreis. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen greift oft das Reverse-Charge-Verfahren, der Leistungsempfänger schuldet die Steuer. Für die Vorsteuer gilt: Die MwSt aus deinen Einkaufsrechnungen holst du dir zurück, du führst also nur die Differenz ab.
Wann der Rechner nicht passt: für Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer, für Mischsteuersätze auf einer Rechnung oder für Länder mit kumulativen lokalen Sales Taxes (etwa die USA, wo der Satz je Bundesstaat und Stadt variiert). Hier brauchst du die jeweils gültige lokale Regel.